Häufige Fragen

 

Drohnen-Haftpflichtversicherung

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Häufige Fragen (FAQs) zur Drohnen-Haftpflichtversicherung:

In diesem Bereich haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Drohnen-Versicherung zusammengestellt. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch zur Verfügung.


  • Wer ist Anbieter von Versicherung-Drohne.com?

    Hinter dem Online-Angebot Versicherung-Drohne.com steht die Schüller & Cie. GmbH, Am Vogelsang 17a aus D-50374 Erftstadt. Als Versicherungsmaklerunternehmen mit langjähriger Erfahrung wissen wir, worauf es beim Thema ganzheitliche Beratung ankommt. Unsere Philosophie lässt sich auf einen prägnanten Satz reduzieren: WIR SEHEN DAS GANZE.

    Sollten Sie weitergehende Fragen zu unserem Unternehmen haben, besuchen Sie uns unter: http://schuellerundcie.de oder rufen Sie uns einfach an – wir beantworten gerne Ihre Fragen und freuen uns darauf, Sie kennenlernen zu dürfen.

  • Wer ist der Risikoträger hinter Versicherung-Drohne.com?

    Als Versicherungsmaklerunternehmen arbeiten wir mit einer Vielzahl von deutschen Versicherern zusammen. Für unser Online-Angebot der Drohnen-Haftpflichtversicherung haben wir einen der ältesten deutschen Industrieversicherer ausgesucht; die HDI Global SE, HDI-Platz 1 in 30659 Hannover. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass im Fall der Fälle auch ein leistungsfähiger und finanziell potenter Versicherer hinter Ihnen steht.

  • Wo finde ich die Seriennummer meiner Drohne?

    In der Regel finden Sie die Seriennummer Ihrer Drohne direkt auf der Verpackung / dem Umkarton. Einige Seriennummern befinden sich auch im Akkufach. Gekennzeichnet ist der aus Buchstaben und/oder Zahlen bestehende Code mit S/N. Wir empfehlen Ihnen den Karton aufzubewahren, mindestens jedoch die entsprechenden technischen Etiketten.

  • Welche Deckungssumme ist empfehlenswert?

    Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Deckungssumme beträgt 1.000.000 EUR (1 Mio.) pauschal für Personen- und/oder Sachschäden.
    Tatsächlich empfehlen wir den Abschluss eine höheren Deckungssumme (Bsp. 3 Mio. EUR), da die möglichen Risiken eines unvorhergesehenen Unfalls durch Drohnen oftmals von Hobby-/Privat-Piloten unterschätzt werden. In den letzten Jahren sind die durchschnittlich entstandenen Kosten für Personen- und/oder Sachschäden durch Drohnen erheblich gestiegen. Beachten Sie bitte, dass Sie persönlich für den entstandenen Schaden, der die Deckung aus der Drohnen-Haftpflichtversicherung übersteigt, haften. Mit allem was Sie an Vermögen haben.

    Wenn Ihre Drohne z.B. unkontrolliert über einer Autobahn abstürzt und eine Massenkarambolage auslöst, wird die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindest-Deckungssumme schwerlich ausreichen. Gleiches gilt bei erheblichen Personenschäden, die eine mögliche Behinderung zu Folge haben.

    Fliegen Sie lieber auf Nummer Sicher und erhöhen Sie die Deckungssumme. Sollten Sie eine Deckungssumme über 4 Mio. EUR wünschen, sprechen Sie uns einfach an. Wir halten Sonderkonditionen vor, von denen Sie profitieren.

  • Wie schnell habe ich Versicherungsschutz?

    In der Regel bekommen Sie Ihre Police (und damit den nötigen Versicherungsschutz als Drohnen-Pilot) an Werktagen innerhalb von 48 Stunden per E-Mail an die von Ihnen im Antragsprozess angegebene E-Mail-Adresse. Sollten Sie nach 48 Stunden noch keine E-Mail erhalten haben, rufen Sie uns bitte umgehend an.

    Beachten Sie bitte, dass Sie ohne eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (bzw. Luftfahrtzeug-Halter-Haftpflichtversicherung) für Ihre Drohne, diese nicht in Betrieb nehmen dürfen.

  • Was ist unter anderem versichert?

    Versichert ist in unserem Drohnen-Haftpflichtversicherungskonzept unter anderem folgendes:

    • Die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung und dem Betrieb Ihrer versicherten Drohne/des versicherten Flugmodells bis 25kg MTOM (Maximal Take-Off Mass = Maximale Startmasse) im Privat- sowie im Freizeitbereich.
    • Mitversichert ist die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
    • Mitversichert ist die Teilnahme an Wettbewerben
    • Versicherungsschutz besteht auch für berechtigte Steuerer, welche die versicherte Drohne/das versicherte Flugmodell bedienen (offene Steuererklausel). Das heißt: Die Nutzung Ihrer Drohne durch z. B. Freunde o. Verwandte (Dritte mit Ihrer Zustimmung) ist versichert.
    • Flüge außerhalb von Modellflugplätzen
    • Mitversichert ist auch der autonome Einsatz, solange sich die versicherte Drohne / das versicherte Flugmodell im Sichtbereich des Steuerers befindet. Der Steuerer muss jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung und in Echtzeit in das Fluggeschehen eingreifen können.
    • Steuern der Drohne/des Flugmodells mit einem Smartphone und Tablet
    • Indoorflüge
  • Was ist NICHT versichert?

    Nicht versichert ist in unserem Drohnen-Haftpflichtversicherungskonzept unter anderem folgendes:

    • Militärische und polizeiliche Einsätze sowie Einsätze mit Waffen
    • Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeits- , Namens- oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung
    • Nicht versichert sind Schäden an der Drohne/am Flugmodell, da es sich bei Ihrer Versicherung um eine Haftpflichtversicherung handelt. Diese reguliert Schäden, die Sie bei Dritten verursachen. Sollten Sie zusätzlich zum Haftpflichtversicherungs-Schutz auch eine Versicherung für Ihre Drohne wünschen, rufen Sie uns einfach an.
    • Nicht versichert sind zudem alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen.
  • Dürfen auch andere Personen mit meiner Drohne fliegen?

    Ganz klar: Ja! Versicherungsschutz besteht neben Ihnen auch für berechtigte Steuerer, welche die versicherte Drohne/das versicherte Flugmodell bedienen (offene Steuererklausel). Das heißt: Die Nutzung Ihrer Drohne durch z. B. Freunde o. Verwandte (Dritte mit Ihrer Zustimmung) ist versichert.

  • Was bedeutet MTOM? / Aufstiegserlaubnis

    MTOM steht als Abkürzung für Maximal Take-Off Mass und beschreibt das maximale Startgewicht Ihrer Drohne. In der von uns angebotenen Drohnen-Haftpflichtversicherung ist ein maximales Startgewicht von 25kg. versichert. Bitte beachten Sie, dass der Aufstieg von Drohnen mit mehr als 5 kg Masse eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behörde benötigt.

    Der Aufstieg von Drohnen im gewerblichen Bereich benötigt immer eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behörde.

  • Kann ich mehrere Drohnen versichern?

    Ja! Ihr Vorteil besteht darin, dass Sie nicht jede Drohne einzeln versichern müssen, sondern mehrere Drohnen in einen übersichtlichen Vertrag versichern können. Beachten Sie bitte, dass Sie jede Drohne im Antragsprozess angeben.